Landsgemeinde 2025§ 11 Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung

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§ 11 Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung

Die GLP lehnt die Änderung ab, u.a. weil sie zu viel Verantwortung von den Fachleuten abgibt an den Gemeinderat.